Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8018
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07 P (https://dejure.org/2008,8018)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - C-204/07 P (https://dejure.org/2008,8018)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - C-204/07 P (https://dejure.org/2008,8018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    C.A.S. / Kommission

    Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei - Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Erlass von Einfuhrabgaben - Fruchtsaftkonzentrate aus der Türkei - Verkehrsbescheinigungen - Besonderer Fall - Art. ...

  • EU-Kommission PDF

    C.A.S. / Kommission

    Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei - Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Erlass von Einfuhrabgaben - Fruchtsaftkonzentrate aus der Türkei - Verkehrsbescheinigungen - Besonderer Fall - Art. ...

  • EU-Kommission

    C.A.S. / Kommission

    Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei - Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Erlass von Einfuhrabgaben - Fruchtsaftkonzentrate aus der Türkei - Verkehrsbescheinigungen - Besonderer Fall - Art. ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (75)

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07
    Es hat in diesem Zusammenhang die allgemeinen Behauptungen und Verdächtigungen der Rechtsmittelführerin ebenso zurückgewiesen wie deren Versuch, eine Analogie zu dem dem Urteil Kaufring u. a. zugrunde liegenden Sachverhalt herzustellen.

    Das Gericht war nämlich der Ansicht, dass jener Sachverhalt mit dem in der vorliegenden Rechtssache geprüften nicht vergleichbar sei, denn im Urteil Kaufring u. a. habe das Gericht festgestellt, dass die türkischen Behörden schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen, insbesondere Bestimmungen des Assoziierungsabkommens nicht umgesetzt hätten, die alle Ausfuhren von Fernsehgeräten aus der Türkei betroffen hätten.

    Somit konnte keine Analogie zu dem dem Urteil Kaufring u. a. zugrunde liegenden Sachverhalt hergestellt werden.

    Zu Recht war das Gericht deshalb der Ansicht, dass eine Analogie zu dem dem Urteil Kaufring u. a. zugrunde liegenden Sachverhalt nicht herzustellen sei, zumal ähnliche Pflichtverletzungen seitens der türkischen Behörden, die einen besonderen Fall begründet hätten, nicht in Bezug auf die streitigen Verkehrsbescheinigungen nachgewiesen worden seien(60).

    3 - Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2001, Kaufring u. a. (T-186/97, T-187/97, T-190 bis T-192/97, T-210/97, T-211/97, T-216 bis T-218/97, T-279/97, T-280/97, T-293/97 und T-147/99, Slg. 2001, II-1337).

    44 - Im Urteil Kaufring u. a. (in Fn. 9 angeführt, Randnr. 231) hat das Gericht festgestellt, dass lediglich solche Irrtümer, die auf ein aktives Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind und die ein verständiger Abgabenpflichtiger nicht erkennen konnte, einen Anspruch darauf begründen, dass von der Nacherhebung abgesehen wird.

    54 - Urteile Kaufring u. a. (in Fn. 9 angeführt, Randnr. 257) und Eyckeler & Malt/Kommission (in Fn. 24 angeführt, Randnr. 165); Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1986, Krohn/Kommission (175/84, Slg. 1986, 753, Randnr. 17).

    55 - Urteil Kaufring u. a. (in Fn. 9 angeführt, Randnr. 258).

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07
    Siehe ferner Urteile vom 11. Dezember 1980, Acampora (827/79, Slg. 1980, 3731, Randnr. 8), vom 27. Juni 1991, Mecanarte (C-348/89, Slg. 1991 Seite I-3277, Randnr. 24), und vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos (C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnrn.

    70 - Urteile Mecanarte (in Fn. 11 angeführt, Randnr. 19) und vom 14. November 2002, 11umitrónica (C-251/00, Slg. 2002, I-10433, Randnr. 39).

    74 - Siehe Urteile Mecanarte (in Fn. 11 angeführt, Randnr. 23) und Ilumitrónica (in Fn. 70 angeführt, Randnr. 42); Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Dezember 1999, CPL Imperial 2 und Unifrigo/Kommission (C-299/98 P, Slg. 1999, I-8683, Randnr. 32).

    75 - Nach Auffassung des Gerichtshofs beschränkt sich der Begriff des Irrtums nicht auf bloße Schreib- oder Rechenfehler der zuständigen Behörden, sondern erfasst jedweden Irrtum, der die getroffene Entscheidung fehlerhaft macht, was insbesondere bei einer unrichtigen Auslegung oder Anwendung der anwendbaren Rechtsvorschriften der Fall ist (Urteil Mecanarte, in Fn. 11 angeführt, Randnr. 20).

  • DK der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, 29.05.1996 - 1/96

    Amtspflichtverletzung, Disziplinarrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07
    Viertens ist die Rechtsmittelführerin der Auffassung, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen habe, als es nicht anerkannt habe, dass die Türkei zur Registrierung der ausgestellten Bescheinigungen aufgrund verschiedener Vorschriften der Beschlüsse Nr. 1/95 und Nr. 1/96 rechtlich verpflichtet sei.

    Sich auf Art. 93 ZK-DVO und Art. 4 des Beschlusses 1/96 stützend, vertritt die Rechtsmittelführerin die Auffassung, dass die Republik Türkei und die Kommission auch während des fraglichen Zeitraums (1995 bis 1997) rechtlich verpflichtet gewesen seien, Muster der von den türkischen Zollbehörden verwendeten Stempel den zuständigen Zollbeamten mitzuteilen oder anzufordern.

    Art. 15 des Beschlusses Nr. 1/96 bestimmt, dass die Kontrolle der Echtheit und Richtigkeit der Bescheinigungen im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe gemäß Art. 29 und Anhang 7 des Beschlusses Nr. 1/95 durchgeführt wird.

    Dies gilt auch für Art. 4 des Beschlusses Nr. 1/96.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-183/17

    International Management Group / Kommission - Rechtsmittel -

    106 Vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache C.A.S./Kommission (C-204/07 P, EU:C:2008:175, Nrn. 100 ff.) sowie die dort erwähnten früheren Schlussanträge.

    126 Vgl. entsprechend zum Umfang und zur Genauigkeit der vom Gericht vorgenommenen Prüfung der möglichen Auswirkungen eines Verfahrensfehlers Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache C.A.S./Kommission (C-204/07 P, EU:C:2008:175, Nrn. 107 bis 109).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15

    W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung

    Dies entspricht der allgemeinen verfahrensrechtlichen Regel, wonach normalerweise derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, die Pflicht hat, deren Vorliegen zu beweisen (vgl. in Bezug auf das Unionsrecht Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache C.A.S./Kommission, C-204/07 P, EU:C:2008:175, Nr. 114).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2008 - C-113/07

    Selex Sistemi Integrati / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Art. 82

    Siehe dazu meine Schlussanträge vom 13. März 2008 in der noch anhängigen Rechtssache CAS/Kommission (C-204/07 P, Nr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

    43 - Vgl. Nrn. 68 und 69 meiner Schlussanträge vom 13. März 2008 in der Rechtssache C-204/07 P, CAS/Kommission, mit weiteren Nachweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht